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Informationen über die Beziehungen EU-Türkei
- Die EU hat beim Europäischen Rat am 17.Dezember 2004 in Brüssel auf Grund der Empfehlung der EU Kommission, dass die Türkei die politischen Kopenhagen Kriterien zur Genüge erfülle und in diesem Rahmen faehig sei, die Beitrittsverhandlungen mit der EU anzufangen, beschlossen, mit der Türkei Beitrittsverhandlungen aufzunehmen.
Die EU hat diese Entscheidung am 3. Oktober 2005 bestaetigt und am 20. Oktober 2005 als erste Stufe der Beitrittsverhandlungen mit dem Screening-Prozess begonnen. Mit dem Beginn der Beitrittsverhandlungen änderte sich der Status unseres Landes vom Kandidatenland zum Bewerberlandes. Es ist vorgesehen, dass der noch laufende Screening Prozess im Oktober 2006 beendet wird.
Während der EU Präsidentschaft Österreichs wurde am 12.Juni 2006 das erste Kapitel ''Wissenschaft und Forschung'' eröffnet und vorübergehend geschlossen, womit die konkreten Verhandlungen begonnen haben.
- Beim Europäischen Rat vom 17.Dezember 2004 wurde für die Aufnahme der Beitrittsgespräche die Unterzeichung des Zusatzprotokolles zum Assoziationsvertrag vorausgesetzt. Dieses Zusatzprotokoll,das eine Erweiterung des Vertrages von Ankara auf die der EU Mitglieder neu beigetretenen Mitglieder zum Ziel hat, wurde am 29.Juli 2005 von der EU Praesidentschaft, der EU Kommission und von unserem Land in Form eines Briefwechsels unterzeichnet. Ergaenzend zu unserem diesbezüglichen Brief und unserer Unterschrift wurde von uns auch eine Deklaration ausgearbeitet. In dieser Deklaration wurde ausdrücklich klargestellt, dass die Unterzeichnung dieses Protokolls auf keinen Fall die Anerkennung der ''Republik Zypern'' bedeutet.
Die EU hat als Antwort auf unsere Deklaration am 21.September 2005 eine Gegendeklaration veröffentlicht. Diese Deklaration enthält in ihrer letzten Form manche ungerechtfertigte Aussagen und manche neue Elemente, die mit dem Geist der über 40 Jahre andauernden, traditionellen Zusammenarbeit der Türkei mit der EU nicht zu vereinbaren sind.
Das Europäische Parlament hat bei der Sitzung am 28 September 2005 die Abstimmung über eine ''entsprechende Stellungnahme'' bezüglich der Übernahme des Zusatzprotokolls vertagt und eine Empfehlung, die Verhandlungen mit der Türkei wieder aufzunehmen, beschlossen.
Damit die Verhandlungen mit der EU normal verlaufen können, wird bei den Kontakten mit der EU auf jeder Ebene immer wieder betont, dass die politischen Probleme in ihren jeweiligen Rahmen und die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU getrennt von einer umfassenden Zypernlösung behandelt werden sollen.
Es ist vorgesehen, dass die EU im zweiten Halbjahr 2006 eine Beurteilung über die Umsetzung und Verlauf des Zusatzprotokolls vornimmt.
Am 12.Juni 2006 fand sowohl die 45.Sitzung des Assoziationsrates, des höchsten Entscheidungsorgans auf Grund des Assoziationsabkommens zwischen der Türkei und EU, als auch die Konferenz der EU Regierungen, bei der das erste Kapitel der Beitrittsverhandlungen ''Wissenschaft und Forschung'' eröffnet und abgeschlossen wurde, statt.
- Im Rahmen unseres EU Beitritts -Prozesses werden die politischen Reformen weiterhin umgesetzt. Aussenminister und Stellvertretender Ministerpräsident Abdullah Gül hat am 12.April 2006 das 9.Reformpaket veröffentlicht. Dieses Paket enthält Gesetzesentwürfe über Ombudsman-Institutionen, Rechnungshofgesetz , Änderung des Gesetzes über die Privatschulen, Stiftungen, Siedlungswesen, Verwaltungsverfahrensrecht, Verwaltungsgerichtsverfahrensrecht, Finanzierung der Politik, Gründung der Politischen Ethik Komission, Änderungen von Bestimmungen des Gesetzes über die Einrichtung der Militaergerichte und deren Verfahren, ausserdem Gesetzesvorschläge über die Übernahme des UN Gesetzes gegen die Veruntreuung, über die Zustimmung zum 14.Protokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, mit dem das Kontrollsystem der Konvention geändert wird, über die Genehmigung zum Beitritt zur Europäischen Sozialcharta und dem Protokoll über die Änderungen der Europäischen Sozialcharta.
Neben dem Beschluss vom 24. Mai 2006 über das Gesetz über die Übernahme des UN Gesetzes gegen die Veruntreuung wurde auch der Gesetzesvorschlag zur Übernahme des 14.Protokolls zur Konvention über den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, mit dem das Kontrollsystem der Konvention geändert wird, am 6.Juni 2006 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft gesetzt. Das Ombudsmann-Gesetz wurde am 15. Juni 2006 von der Hauptversammlung des Nationalrats beschlossen. Dieses Gesetz wurde vom Staatspräsidenten zur Überprüfung an den Nationalrat zurückverwiesen. Ausserdem wurde das Gesetz über die Änderung von Bestimmungen des Gesetzes über die Einrichtung der Militärgerichte und ihr Verfahren am 29. Juni 2006 von der Hauptversammlung des Nationalrats beschlossen.
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